Sie sind auf Ihr Auto angewiesen, können dieses aber unfallbedingt nicht nutzen? Unser Unfallersatzwagen-Dienst ist dann genau das richtige für Sie. Mit uns können Sie wieder mobil sein und das zu fairen Preisen trotz guter Leistung.
Falls Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben gelten möglicherweise Ansprüche auf einen Unfallersatzwagen, um während der Ausfallzeit weiterhin flexibel zu sein. Das zeigen aktuelle Rechtsprechungen des BGH (Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V).
Anfallenden Kosten für Ihren Mietwagen als Unfallersatzwagen können möglicherweise bei der Versicherung des Unfallverursacher geltend gemacht werden.
Falls Sie nach dem Unfall schnellstens auf das Auto angewiesen sind, können Sie sich Ihr Auto selbst bei uns buchen. Dies können Sie auf unserer Website vornehmen oder telefonisch. Hier können Sie auch die Wunschdaten, den Wunschleihwagen und eventuelle Services bestimmen.
Vermerken Sie bitte gleich zu Beginn, dass Sie der Geschädigte sind. In diesem Fall wird zusätzlich zum Mietvertrag weitere Formalitäten unterzeichnen unterzeichnet und direkt an die entsprechende Versicherung weitergeleitet.
Hat sich der Ersatzanspruch bereits mit der Versicherung des Unfallverursachers geklärt, wird die Buchung direkt zwischen Versicherung und uns verlaufen. In diesem Fall erhalten Sie umgehend Ihren Mietwagen, sobald der Versicherer zu diesem Zweck Kontakt mit uns aufgenommen hat.